Schulort und Kosten
Die Schulort- und Kostenregelung ist für die BM 1 (Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung) und BM 2 (Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung) unterschiedlich.
Schulort
In der BM 1 (Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung) richtet sich die Wahl der BM-Ausrichtung nach dem Lehrberuf der Lernenden. Hinsichtlich des Schulortes besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Schulzuteilung hängt vom Lehrort beziehungsweise von der Berufsfachschule ab. Wer den Berufskundeunterricht an den Berufsfachschulen in Dietikon, Horgen oder Zürich besucht, ist grundsätzlich der Berufsmaturitätsschule Zürich zugeteilt.
Für BM 1-Lernende findet an den Berufsfachschulen ausschliesslich der berufskundliche Unterricht statt. Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) entfällt und wird durch den Berufsmaturitätsunterricht (erweiterte Allgemeinbildung) ersetzt.
In der BM 2 (Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung) sind die Lernenden freier in der Wahl der Ausrichtung. Ausschlaggebend sind der erlernte Beruf beziehungsweise die angestrebte Studienrichtung an einer Fachhochschule sowie andere berufliche Ziele. Dabei gilt es, bereits im Voraus bei der weiterführenden Zielschule abzuklären, welche Ausrichtung von dieser Seite her favorisiert wird. Der Schulort kann von den Lernenden frei gewählt werden.
Kosten und Stipendien
Die Abgabe von Stipendien und Studiendarlehen erfolgt nach den Vorschriften des Wohnsitzkantons. Zuständig dafür sind die kantonalen respektive städtischen Stipendienstellen.
BM 1: Die Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung
Der Besuch der Berufsmaturitätsschule Zürich während der Lehre ist für Lernende, die im Kanton Zürich ihren Lehrort haben oder im Kanton Zürich die Berufsfachschule besuchen, kostenlos. Ausgaben für Lehrmittel, eigene elektronische Geräte wie Notebook, Gestaltungsmaterialien, Exkursionen, Projektwochen, Fremdsprachenaufenthalte, externe Zertifikate usw. müssen jedoch selbst bezahlt werden. Das Materialgeld für Kopien wird an den Berufsfachschulen pauschal für beide Schulorte erhoben.
BM 2: Die Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung
Für BM 2-Lernende beträgt das Materialgeld pauschal CHF 100 (in der Ausrichtung Gestaltung und Kunst CHF 300). Des Weiteren sind die Kosten für Lehrmittel, eigene elektronische Geräte wie Notebook, Gestaltungsmaterialien, Exkursionen, Projektwochen, Fremdsprachenaufenthalte, externe Zertifikate usw. durch die Lernenden zu tragen.
Lernende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich (der Wohnsitzkanton wird nach Art. 4 des regionalen Schulabkommens [RSA 2009] definiert, das heisst in der Regel zweijähriger, ununterbrochener Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht) haben neben dem Materialgeld ein zusätzliches Schulgeld von rund CHF 18'000 für die ganze Ausbildung zu entrichten. Einige Kantone, welche einem regionalen Schulabkommen beigetreten sind, übernehmen auf Anfrage das zusätzliche Schulgeld.
Eine Rückerstattung von Materialgeld und Semesterschulgeld nach Kursbeginn ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Abmeldung vor Kursbeginn werden die Einzahlungen unter Abzug von CHF 100 Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.